****Fahrerfortbildung 2022 (Anmeldung über die Geschäftsstelle)****
Hier ein Abschitt aus Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gem Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85,Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV)) abgestimmt zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder. Stand 01.12.2010.
Wird eine Karte nach der Speicherung der darauf erfassten Daten im Betrieb nicht mehr verwendet, muss die ”leere” Karte nicht alle 28 Kalendertage ausgelesen werden. Die Verpflichtung zum Auslesen tritt erst 28 Kalendertage nach der erneuten Speicherung eines Ereignisses auf der Karte ein.
Hier können Sie einen neuen Stundennachweis ausdrucken (PDF-Reader wird benötigt,vor dem Download den Haken bei optionlenm Angebot entfernen).
Für unsere Fahrer: So finden Sie heraus, wo Sie fahren müssen:
Sehen Sie auf dem Wochenplan nach, wo Sie in Ihrer Schicht eingeteilt sind. Merken Sie sich die Nummern der Planungsgebiete (z.B. 90300-1, 90300-4, ...)
Rufen Sie anschließend alle Abfuhrpläne zu den gefundenen Nummern auf. Dort finden Sie eine Aufstellung der Ladestellen.